Erstellung ihrer persönlichen Steuererklärungen wie Einkommensteuer- aber auch Erbschaftsteuererklärungen. Selbstverständlich auch die Beratung bei Gestaltungsfragen in diesem Zusammenhang.
Gleiches gilt für Unternehmenssteuererklärungen wie Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung. Dies gilt insbesondere auch für gemeinnützige Organisationen.
Vertretung ihrer Interessen gegenüber der Finanzbehörde